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OLG Brandenburg, 25.07.2019 - 13 UF 139/19 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Einstweilige Anordnung in Kindschaftssachen: Vorabentscheidung gemäß § 64 Abs. 3 FamFG im Beschwerdeverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2020, 38
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Brandenburg, 20.08.2018 - 13 UF 101/18
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2019 - 13 UF 139/19
Für Vorabentscheidung gemäß § 64 Abs. 3 FamFG im Beschwerdeverfahren gegen einen Beschluss im Verfahren der einstweiligen Anordnung gelten die gleichen Maßstäbe (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 20. August 2018 - 13 UF 101/18 -, juris) wie für seine eigentliche Beurteilung, da auch er ohnehin im einstweiligen Verfahren, also bereits mit nur vorläufiger Geltung erlassen worden ist.Für vorläufige Änderungen des angefochtenen Beschlusses gelten die gleichen Maßstäbe (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 20. August 2018 - 13 UF 101/18 -, juris), wie für seine eigentliche Beurteilung, da auch er ohnehin im einstweiligen Verfahren, also bereits mit nur vorläufiger Geltung erlassen worden ist.